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  Aktivhotel Lindenhof

  Frankfurter Str. 23

  35781 Weilburg a.d. Lahn

 

  Tel.: +49 (0)6471 91260 0




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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüroverband) gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB erstellt worden.

 

1. Abschluss des Reisevertrages.

Mit der telefonischen oder schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Erklärungen gegenüber dem Anmeldenden gelten sämtlich in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmern als zugegangen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die in angemessener Frist erklärt werden muss. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Buchungsstelle erhält vom Reiseveranstalter eine Reisebestätigung und ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so hat der Kunde eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit innerhalb von 10 Tagen. Danach wird das veränderte Angebot für beide Teile verbindlich.

 

2. Bezahlung.

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von  EUR 30,- pro Person zu leisten. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

a) Zahlungsverzug berechtigt den Reiseveranstalter, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Aushändigung der Unterlagen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

b) Erklärt der Reiseveranstalter, dass die Anmeldung nicht bestätigt werden kann, so wird die geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.

c) Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

 

3. Leistung.

Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Ausschreibungen und Preisangaben in dem Prospekt des Reiseveranstalters, der für die Reisezeit gültig ist. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, insbesondere von Buchungsstellen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Reiseveranstalter bestätigt werden. Alle nicht im Reiseveranstalter-Prospekt enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben, z. B. in Orts- und Hotelprospekten, sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen.

Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten, und verpflichtet, den Reisenden sofort von Änderungen in Kenntnis zu setzen, sofern es möglich ist und die Änderungen nicht geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen ein, die die Reise erheblich verändern, so kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Tritt er vom Vertrag zurück, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen sofort zurückerstattet. Weitere gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Treten Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages ein, die 10% des Reisepreises übersteigen, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, Derartige Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Steuern oder sonstigen behördlich festgelegten Gebühren. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden.

Reiseverlängerung: Reiseverlängerungen sind generell nur auf Anfrage möglich.

 

5. Rücktritt durch den Reisenden - Umbuchung - Ersatzpersonen.

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.

b)Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so sind von ihm die nachfolgend aufgeführten Kosten zu tragen:

Rücktrittsgebühr (vor Reisebeginn) p.P. E 30,-

Bei Nichtanreise  

bis 30 Tage 30% des Reisepreises  

29-21 Tage 50% des Reisepreises 

20-11 Tage 60% des Reisepreises

10-01 Tage 100% des Reisepreises

 

c) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde für sich eine Ersatzperson bestellen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils  EUR 30,- pro Person erhoben. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Hierbei sind auch die gesetzlichen Vorschriften in den jeweiligen Zielländern maßgeblich. Bei Widerspruch durch den Reiseveranstalter gelten die Rücktrittsbedingungen.  

d) Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter.

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt der Reise den Reisevertrag kündigen:  a) ohne Einhaltung der Frist:  wenn der Reisende die Durchführung einer Reise trotz Mahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so  behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen. 

 

8. Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz.

 

9. Sonstiges.

Die Berichtigung von Druckfehlern und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben  in diesen Reisebedingungen entsprechen dem Stand der Drucklegung im Februar 2005.

 

10. Gewährleistung.

Minderung des Reisepreises. Der Reisende kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises nur verlangen (Minderung), wenn nach ergebnislosem Abhilfeverlangen Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Die Minderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen.

Rückgängigmachung des Vertrages. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe und wird infolge der Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende durch schriftliche Erklärung an den Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.

 

11. Schadenersatz.

Verletzt der Reiseveranstalter die Pflichten, so ist er dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

12. Beschränkung der Haftung. Vertragliche Haftungsbestimmungen:

Die Haftung des Reiseveranstalters für Personen- und Sachschäden ist der Höhe nach in jedem Fall auf den in Artikel 22 des Warschauer Abkommens genannten Höchstbetrag begrenzt. Ist der Reiseveranstalter dem Reisenden zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der weder Personen- noch Sachschaden noch Folge eines Personen- oder Sachschadens ist, so ist seine Haftung auf die Höhe des zweifachen Reisepreises je Person begrenzt. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Reisenden nur durch leichte Fahrlässigkeit eines Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

 

13. Gesetzliche Haftungsbeschränkung.

Die Haftung seitens des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

 

14. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt.

Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder einzelner Teilleistungen durch höhere Gewalt oder sonstige vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Umstände wie z. B. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien oder hoheitliche Anordnungen haftet der Reiseveranstalter nicht.

 

15. Mitwirkungspflicht.

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen sofort der örtlichen Reiseleitung bzw. der Hoteldirektion zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz anzuerkennen. Ist eine örtl. Reiseleitung nicht vorhanden oder nicht erreichbar, so ist dem Veranstalter unverzüglich Mitteilung zu machen; dies gilt auch für den Leistungsträger. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

 


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